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Duisburg-Dinslaken

Delegiertenversammlungen 2013

20.

ordentliche Delegiertenversammlung

Mittwoch

20. März

2013

21.

ordentliche Delegiertenversammlung

Donnerstag

27. Juni

2013

22.

ordentliche Delegiertenversammlung

Donnerstag

26. September

2013

23.

ordentliche Delegiertenversammlung

Donnerstag

28. November

2013

 

 

 

 

 

 

Die Delegiertenversammlungen werden im EV. Gemeindehaus Mittelmeiderich, Auf dem Damm 8, 47127 Duisburg, jeweils um 17.00 Uhr durchgeführt.

Die Einladungen erfolgen mit der Tagesordnung jeweils schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
-Die Ortsverwaltung-

Infos Delegiertenversammlung

"Das Parlament der Arbeit"

Die Mitglieder der IG Metall sind aufgerufen, ihr höchstes Gremium auf örtlicher Ebene - die Delegiertenversammlung - zu wählen. Die Delegiertenversammlung, das "Parlament der Arbeit", setzt sich aus den Delegierten der verschiedenen Betriebe zusammen und bestimmt die Politik der IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg. Die Delegiertenversammlung tritt viermal im Jahr zusammen. Sie setzt sich aus 143 Vertretern Duisburger Metall- und Stahlbetriebe zusammen. Dabei werden u.a. Beschlüsse zur IG Metall Politik gefasst, Anträge verabschiedet, und der Ortsvorstand gewählt. Näheres findet ihr unter:

Auszug aus der Satzung

§ 15 Delegiertenversammlung

  1. Beschluss fassendes Organ der Verwaltungsstelle ist die Delegiertenversammlung. Alle Beschlüsse der Delegiertenversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sie sind, soweit sie der Satzung und den Beschlüssen des Gewerkschaftstages, Beirates und Vorstandes nicht entgegenstehen, für alle Mitglieder der Verwaltungsstelle bindend.

  2. Die Aufgaben der Delegiertenversammlung und die Wahl ihrer Delegierten sind in einem Ortsstatut festzulegen, das den vom Vorstand herausgegebenen Richtlinien zu entsprechen hat. Das Ortsstatut tritt nach Genehmigung durch den Vorstand in Kraft.

  3. Die Delegiertenversammlung wählt im ersten Halbjahr nach In-Kraft-Treten einer neuen Satzung den Ortsvorstand nach den Bestimmungen des Ortsstatuts.

  4. Die Wahl des Ortsvorstands muss in geheimer Abstimmung durchgeführt werden.

    Dies gilt auch für Nachwahlen von Ortsvorstandsmitgliedern während der Amtsdauer.

  5. Die Delegiertenversammlung nimmt die Geschäfts- und Kassenberichte und den Bericht der Revisoren bzw. Revisorinnen entgegen und fasst Beschluss über die Entlastung der Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen und des Ortsvorstands. Es sind mindestens vier Delegiertenversammlungen im Jahr durchzuführen.

    Die Delegiertenversammlung trifft alle endgültigen Entscheidungen über die örtlichen Gewerkschaftsangelegenheiten im Rahmen der Verwaltungsstelle.

  6. Zu Delegierten können nur Mitglieder mit mindestens zwölfmonatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit und satzungsgemäßer Beitragsleistung während dieser Zeit gewählt werden.

    Wahlberechtigt sind nur Mitglieder mit mindestens dreimonatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit.

    Die Amtsdauer der Delegierten endet vorzeitig, wenn der/die Delegierte während der Amtsdauer den Beruf oder die Tätigkeit wechselt und keine Beschäftigung in einem in § 3 Ziffer 1 der Satzung genannten Betrieb mehr ausübt, es sei denn, er bzw. sie wird Rentner bzw. Rentnerin oder vorübergehend arbeitslos.