Was ist das Tarifzusatzentgelt II?
Das Tarifzusatzentgelt II ist das Ergebnis zahlreicher Warnstreiks, auf denen 2021 mehr als 10.000 Stahlbeschäftigte Druck gemacht haben. Auf die im Juni 2021 ausgezahlte Coronaprämie in Höhe von 500 Euro folgten im Dezember 2021 sowie im Februar 2022 Auszahlungen von jeweils 250 Euro. Dieses neue Tarifzusatzentgelt II kann zur Sicherung von Beschäftigung auch in Freizeit umgewandelt werden und bleibt zudem dauerhaft. Im Februar 2023 erhöht es sich jetzt auf 600 Euro im Jahr. Zukünftig wird das Tarifzusatzentgelt II tarifdynamisch bei den kommenden Tariferhöhungen mitsteigen.
Zeit statt Geld zur Sicherung von Jobs
Das Tarifzusatzentgelt II kommt zum Tarifzusatzentgelt I von 1000 Euro hinzu. Wie das Tarifzusatzentgelt I ist auch das Tarifzusatzentgelt II in Zeit wandelbar: Bei guter wirtschaftlicher Lage zahlt der Betrieb die 600 Euro Tarifzusatzentgelt II aus. Bei Beschäftigungsproblemen kann der Betrieb die Arbeitszeit verkürzen, indem das Tarifzusatzentgelt II in Freizeit umgewandelt wird. Bei Auszubildenden kann das Tarifzusatzentgelt nicht in Freizeit umgewandelt werden, da die Zeit für die Vermittlung von Lernstoff gemäß Ausbildungsplan rechtlich nicht einfach gekürzt werden kann.
Extraplus für Auszubildende
Von den festen Beträgen statt Prozenten profitieren die unteren Einkommen stärker – und die Auszubildenden noch einmal besonders: Sie erhalten 60 Prozent der ausgehandelten Zahlungen – und damit im Verhältnis zu ihrer Vergütung deutlich mehr. Demnach erhalten sie ab Februar 2023 ein Tarifzusatzentgelt II von 360 Euro im Jahr.