Bundes- und Landesarbeitsgerichte
Die Arbeitsgerichte entscheiden u. a. in Streitigkeiten zwischen
Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis,
über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses,
aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses
und dessen Nachwirkungen, aus unerlaubten Handlungen, die mit dem
Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, und über Arbeitspapiere.
Damit sind letztlich alle Ansprüche erfaßt, die sich
im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis ergeben können. |
Bundes- und Landessozialgerichte
Die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ist
gesetzlich genau geregelt. Sie sind gegenwärtig vor allem für
die Sachgebiete zuständig, die als "Angelegenheiten der
Sozialen Sicherheit" bezeichnet werden können, wie z.B.:
die Gesetzliche Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte;
die Handwerkerversicherung, die Alterssicherung der Landwirte u.a.,
Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung,
Soziale Pflegeversicherung, sowie Aufgaben der Bundesagentur für
Arbeit (neben der Arbeitslosenversicherung z.B. auch Insolvenzgeld)
und die Grundsicherung für Arbeitsuchende. |
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung
des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und sorgt
vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet.
Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen
werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung
sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. |
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht
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Europäischer Gerichtshof
Aufgabe des Gerichtshofes ist es, die Wahrung des Rechts bei der
Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge der Europäischen
Gemeinschaften sowie der von den zuständigen Gemeinschaftsorganen
erlassenen Vorschriften zu sichern. Um diesen Auftrag erfüllen
zu können, wurde der Gerichtshof u. a. mit umfassenden Rechtsprechungsbefugnissen
ausgestattet, die er im Rahmen verschiedener Klagearten ausübt.
U. a. ist der Gerichtshof zuständig für die Entscheidung
über Nichtigkeits- oder Untätigkeitsklagen eines Mitgliedstaats
oder eines Organs, Vertragsverletzungsklagen gegen Mitgliedstaaten,
Vorabentscheidungsersuchen und Rechtsmittel gegen die Entscheidungen
des Gerichts erster Instanz. |
Bundesverfassungsgericht
Europäischen
Gerichtshof
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