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Bundes- und Landesarbeitsgerichte

Die Arbeitsgerichte entscheiden u. a. in Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses, aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und dessen Nachwirkungen, aus unerlaubten Handlungen, die mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, und über Arbeitspapiere. Damit sind letztlich alle Ansprüche erfaßt, die sich im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis ergeben können.


Bundesarbeitsgericht

Bundesarbeitsgericht

Landesarbeitsgerichte

Baden-Württemberg
Bayern/München
Bayern/Nürnberg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen/Düssseldorf
Nordrhein-Westfalen/Hamm
Nordrhein-Westfalen/Köln
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
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Bundes- und Landessozialgerichte

Die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ist gesetzlich genau geregelt. Sie sind gegenwärtig vor allem für die Sachgebiete zuständig, die als "Angelegenheiten der Sozialen Sicherheit" bezeichnet werden können, wie z.B.: die Gesetzliche Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte; die Handwerkerversicherung, die Alterssicherung der Landwirte u.a., Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Soziale Pflegeversicherung, sowie Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (neben der Arbeitslosenversicherung z.B. auch Insolvenzgeld) und die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Bundessozialgericht

Bundessozialgericht

Landessozialgerichte

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Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und sorgt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht


Europäischer Gerichtshof

Aufgabe des Gerichtshofes ist es, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften sowie der von den zuständigen Gemeinschaftsorganen erlassenen Vorschriften zu sichern. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, wurde der Gerichtshof u. a. mit umfassenden Rechtsprechungsbefugnissen ausgestattet, die er im Rahmen verschiedener Klagearten ausübt. U. a. ist der Gerichtshof zuständig für die Entscheidung über Nichtigkeits- oder Untätigkeitsklagen eines Mitgliedstaats oder eines Organs, Vertragsverletzungsklagen gegen Mitgliedstaaten, Vorabentscheidungsersuchen und Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Gerichts erster Instanz.

Bundesverfassungsgericht

Europäischen Gerichtshof