Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Sie regeln die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen. Festgeschrieben sind zum Beispiel Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen. Rechtsverbindlich gelten Tarifverträge nur für Gewerkschaftsmitglieder. Hier eine kleine Übersicht, die unser Kollege Michael Palka zusammengestellt hat.

Wer verhandelt Tarifverträge und wer schließt sie ab?

Verhandlungs- und Vertragspartner sind die Gewerkschaften und die Arbeitgeber. Flächentarifverträge, die für ganze Regionen gelten, schließen Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden. Der Flächentarifvertrag gilt für alle Unternehmen, die Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband sind und sich zur Tarifbindung bekennen. Daneben gibt es Firmen- oder Haustarifverträge. Sie werden zwischen Gewerkschaft und einzelnen Betrieben beziehungsweise Arbeitgebern abgeschlossen.

Für wen gelten Tarifverträge?

Nur Gewerkschaftsmitglieder haben einen rechtlichen Anspruch auf tarifliche Leistungen. In der Praxis gewähren Arbeitgeber diese zwar meist allen Beschäftigten – doch einen verbindlichen Rechtsanspruch darauf haben sie nicht. Außerdem gilt: Wenn sich viele Beschäftigte als Trittbrettfahrende betätigen und der Gewerkschaft fernbleiben, fehlt irgendwann die Durchsetzungskraft gegenüber dem Arbeitgeber. Denn muss er keine Gegenwehr oder Streiks fürchten, wird er keinen Tarifvertrag mehr abschließen. Dann verlieren alle.

Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

Üblicherweise werden zwei Arten von Tarifverträgen geschlossen: Der sogenannte Manteltarifvertrag regelt Arbeitszeiten, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Entgeltabsicherung im Krankheitsfall, vermögenswirksame Leistungen und Ähnliches. Er hat eine Laufzeit von mehreren Jahren. Ein Entgelt-Tarifvertrag wird meist für kürzere Zeit abgeschlossen. Er regelt, was die Beschäftigten verdienen. Zusätzlich gibt es zahlreiche Verträge mit Sonderregelungen, zum Beispiel zur Qualifizierung oder zur Altersteilzeit.

Was bringt ein Tarifvertrag?

Tarifverträge sorgen für Klarheit und Sicherheit: Beschäftigte mit Tarif müssen bei Bezahlung, Arbeitszeit, Urlaub und vielem mehr keine Willkür fürchten. Sie haben rechtsverbindliche Ansprüche. Tarifbeschäftigte verdienen im Vergleich zu tariflosen Kolleginnen und Kollegen deutlich mehr, sie haben kürzere Arbeitszeiten und länger Urlaub, sie bekommen häufiger Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Außerdem profitieren sie von zahlreichen Sonderregelungen wie Altersteilzeit, Recht auf Fortbildung, Übernahmegarantie für Azubis.

Was haben die vergangenen Tarifabschlüsse gebracht?

In der Eisen- und Stahlindustrie wurde 2022 der beste Tarifabschluss seit 30 Jahren erzielt: 6,5 Prozent schlagen zu Buche, plus 500 € „Energiebonus“. Die prozentuale Erhöhung ist kein Strohfeuer, sondern bleibt dauerhaft. Das Tarifzusatzentgelt, welches in der vorletzten Tarifrunde 2021 abgeschlossen wurde, liegt bei tarifdynamischen 600 Euro. Das Geld wird im Februar ausgezahlt. Das Urlaubsgeld (2018 abgeschlossen) wurde 2022 zum ersten Mal ausgezahlt. Ab 2023 ist es tarifdynamisch und liegt bei 1065 Euro. Das sind 6,5 Prozent mehr als zu Beginn, gestartet ist das Urlaubsgeld mit 1000 Euro. Davor gab es viele Meilensteine: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Weihnachtsgeld, die 35-Stunden-Woche und die Wahlarbeitszeit. Die Wahlarbeitszeit haben wir zusätzlich abgeschlossen, eine besondere Errungenschaft an unserem Standort, worum uns andere Bereiche beneiden.

Foto: Thomas Range

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