Am 6. Dezember 2023 fand der erste Online-Warnstreik in der Stahlindustrie für die Beschäftigten im Büro, im Homeoffice und bei der mobilen Arbeit aller Duisburger Stahlbetriebe statt. Vielen Dank an die 400 Teilnehmenden.

Die Moderation übernahmen die stellvertretende VK-Leiterin Andrea Randerath und der Referent des Gesamtbetriebsrates Jens Burnicki.

Was passiert beim Online-Warnstreik?

Die Teilnehmenden erwartete ein buntes Programm an Informationen und Musik. Als Gäste waren Klaus Wittig, Tekin Nasikkol und Tim Wissen dabei.

Wie streikt man eigentlich online?

Die Arbeitsniederlegung im Homeoffice ist denkbar einfach: Man stellt für die Dauer des Warnstreiks (die sich aus dem Streikaufruf ergibt) die Tätigkeit ein, beantwortet keine Emails und geht nicht ans Telefon. Werden digitale Warnstreikformate angeboten, kann man an diesen teilnehmen. Gut wäre aber, wenn auch der Arbeitgeber mitbekommt, dass man sich am Warnstreik beteiligt und die Forderungen der IG Metall dadurch unterstützt. z.B. durch einen Abwesenheitsassistenten mit der Botschaft: „Derzeit bin ich im Warnstreik, um die berechtigten Forderungen der IG Metall zu unterstützen!“

Ist das erlaubt? Eindeutig ja! Damit wird nur dokumentiert, dass ich mein grundrechtlich geschütztes Streikrecht ausübe. Der Warnstreik im Homeoffice muss sichtbar sein! Und dies sichert auch gegen einen späteren Vorwurf der unberechtigten Abwesenheit während der Arbeitszeit ab. Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.

Wer sich am Streik beteiligt, handelt solidarisch mit seinen Kolleginnen und Kollegen und demonstriert mit der IG Metall die Interessen aller Beschäftigten. Auch außertarifliche Angestellte (AT) können sich solidarisch zeigen und sich an solchen Aktionen beteiligen!

ByJB