Heute hat das Landesarbeitsgericht entschieden, dass die Betriebsratswahl am Standort Hamborn/Beeckerwerth unwirksam ist. Die vom Wahlvorstand zur Verfügung gestellten Informationen in 14 Sprachen sind dem Gericht nicht genug.
- Eine geordnete Neuwahl wird nun eingeleitet
- Betriebsrat ist weiter im Amt
Was ist passiert?
Die vom Wahlvorstand zur Verfügung gestellten Informationen in 14 Sprachen sind dem Landesarbeitsgericht nicht genug. Bei der Wahl 2018 war das auch schon ein Anfechtungsgrund. Damals hat das Arbeitsgericht noch entschieden, dass die Unterrichtung vollkommen in Ordnung war.
Einleitung einer geordneten Neuwahl: Der Betriebsrat bleibt geschäftsführend im Amt
Die Anfechtungen der Betriebsratswahlen sind bei uns am Standort mittlerweile Tradition. Um zu vermeiden, dass es eine betriebsratslose Zeit gibt, wird der Betriebsrat eine geordnete Neuwahl des Gremiums einleiten. Die Wahl soll im Frühjahr stattfinden. Der aktuell gewählte Betriebsrat bleibt bis dahin geschäftsführend im Amt, es wird keine betriebsratslose Zeit geben. Alle bisherigen und künftigen Entscheidungen, Beschlüsse und Vereinbarungen des Betriebsrates sind wirksam.
Dazu der Betriebsratsvorsitzende Ali Güzel:
„Wir werden die Verantwortung übernehmen und die Neuwahl des Gremiums einleiten, um im Anschluss wieder das tun zu können, wofür wir als IG Metall-Betriebsräte gewählt wurden: Die Interessen der über 13.000 Kolleginnen und Kollegen zu vertreten. Mit ihrem Rückenwind wird das neu gewählte Gremium gestärkt und mit voller Kraft die so brennenden Zukunftsthemen mitgestalten.“
Das schreibt die WAZ am 16. Januar 2024: Thyssenkrupp-Betriebsratswahl unwirksam – aus kuriosem Grund.